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Anwalt für Arbeitsrecht in Wien

Eine Kündigung oder Entlassung trifft selten zur rechten Zeit — und selten fair. Als Anwältin für Arbeitsrecht in Wien prüft Michaele Beauer, ob eine Kündigung oder Entlassung überhaupt rechtmäßig war, und setzt offene Ansprüche auf Abfertigung, Überstunden und Urlaubsersatzleistung durch. Ob Sie fristlos entlassen wurden oder eine ordentliche Kündigung anfechten wollen: Die Fristen im Arbeitsrecht sind kurz, eine rasche Einschätzung ist entscheidend.

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Arbeitsrecht

SACHVERHALT

Eine Angestellte wird nach zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit von einem Tag auf den anderen fristlos entlassen. Das Unternehmen verweigert sowohl die Abfertigung als auch die Auszahlung offener Überstunden — mit dem Argument, die Entlassung sei aus wichtigem Grund erfolgt. Für die Angestellte steht damit nicht nur eine Abfindung in erheblicher Höhe auf dem Spiel, sondern auch ihr Ruf bei künftigen Arbeitgebern.

VORGEHEN

Der erste Schritt ist immer die nüchterne Prüfung des Entlassungsgrunds anhand der Aktenlage: Liegt tatsächlich ein Entlassungstatbestand nach dem Angestelltengesetz vor, oder handelt es sich um eine unberechtigte Entlassung? Danach folgt eine außergerichtliche Aufforderung an den Arbeitgeber zur Zahlung. Bleibt diese erfolglos, wird innerhalb der gesetzlichen Frist Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebracht — mit dem Ziel, die Entlassung als unberechtigt feststellen zu lassen.

ERGEBNIS

Das Verfahren endete mit einem gerichtlichen Vergleich: Das Unternehmen erkannte die Entlassung als unberechtigt an und zahlte sämtliche offenen Ansprüche — Abfertigung, Überstunden und Urlaubsersatzleistung — vollständig nach. Für die Mandantin bedeutete das nicht nur die finanzielle Absicherung, sondern auch eine klare rechtliche Bestätigung, dass sie sich nichts vorzuwerfen hatte.

Im Arbeitsrecht zählt Geschwindigkeit: Wer eine Kündigung anfechten will, hat dafür oft nur wenige Tage Zeit. Michaele Beauer übernimmt jedes Mandat persönlich, prüft die Erfolgsaussichten ehrlich und realistisch — auch wenn das bedeutet, von einer aussichtslosen Klage abzuraten — und vertritt Sie mit Nachdruck, wo eine Klage sinnvoll ist. Das gilt für Kündigung und Entlassung ebenso wie für Fragen zu Konkurrenzklauseln, Abfertigung oder Dienstverhinderung.

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