Anwalt für Erbrecht in Wien
Ein Erbfall bringt oft nicht nur Trauer, sondern auch Streit unter den Hinterbliebenen — um die Gültigkeit eines Testaments, um den Pflichtteil oder um die Aufteilung des Nachlasses. Als Anwältin für Erbrecht in Wien vertritt Michaele Beauer Erben und Pflichtteilsberechtigte im Verlassenschaftsverfahren und setzt Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.
Erb- & Vertragsrecht
Nach dem Tod eines Elternteils bestreiten Miterben die Gültigkeit eines handschriftlichen Testaments, das eine der Erbinnen deutlich bevorzugt — und stellen zugleich den Pflichtteilsanspruch der übrigen Kinder infrage. Ohne klare Einigung droht ein langwieriges Verlassenschaftsverfahren, in dem der Nachlass faktisch blockiert bleibt.
Zunächst wurde die Vertretung im Verlassenschaftsverfahren übernommen und der Nachlass sorgfältig bewertet — Voraussetzung für jede belastbare Pflichtteilsberechnung. Parallel dazu wurde der Pflichtteilsanspruch der benachteiligten Erben formell geltend gemacht und mit den übrigen Miterben über eine außergerichtliche Lösung verhandelt, um ein Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.
Die Erbteilung wurde außergerichtlich geregelt: Der Pflichtteil wurde samt Zinsen ausbezahlt, ohne dass es zu einem jahrelangen Verlassenschaftsprozess kam. Für die Mandantschaft bedeutete das eine rasche, planbare Lösung — und die Gewissheit, dass ihr gesetzlicher Anspruch tatsächlich durchgesetzt wurde.
Erbrechtliche Streitigkeiten sind oft auch familiäre Streitigkeiten — eine außergerichtliche Lösung ist deshalb häufig im Interesse aller Beteiligten, wenn sie fair verhandelt wird. Michaele Beauer prüft Testament, Pflichtteil und Nachlass sorgfältig, bevor Kosten entstehen, und vertritt Ihre Ansprüche ebenso entschlossen vor Gericht, wenn eine Einigung nicht erreichbar ist.
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